Das Thema Kryptowährungen und insbesondere Bitcoin hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Anleger investieren in Bitcoin und andere digitale Coins. Doch viele Fragen rund um das komplexe Thema der Besteuerung sind noch offen. Dieser Leitfaden erklärt, was Anleger über Bitcoin Steuern wissen müssen.
Wie werden Gewinne aus Bitcoin besteuert?
Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Das bedeutet, dass Kursgewinne grundsätzlich zu versteuern sind. Entscheidend ist, ob es sich um privates Vermögen oder betriebliche Einkünfte handelt.
Für privates Vermögen gilt eine Haltefrist von einem Jahr. Werden Bitcoins innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft, müssen die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Dieser kann bis zu 45% betragen.
Werden Bitcoins länger als ein Jahr gehalten, sind Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei. Diese Ein-Jahres-Regel gilt seit 2009. Zuvor betrug die Frist noch zehn Jahre.
Bei betrieblichem Vermögen, also wenn Bitcoin Teil einer unternehmerischen Tätigkeit wie beim Betrieb einer Handelsplattform wie Bitcoin Loophole ist, müssen Gewinne grundsätzlich versteuert werden – unabhängig von der Haltedauer. Hier kommt der individuelle Einkommensteuersatz zur Anwendung.
Wie verhalten sich Verluste aus Bitcoin?
Neben Gewinnen können beim Handel mit der digitalen Währung natürlich auch Verluste entstehen. Grundsätzlich können diese steuermindernd geltend gemacht werden. Dabei gelten jedoch einige Besonderheiten.
Für privates Vermögen können Verluste aus Bitcoin-Verkäufen mit anderen positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten wie beispielsweise aus nichtselbständiger Arbeit ist nur bedingt möglich.
Bei betrieblichem Vermögen können Verluste aus Bitcoin-Geschäften mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb verrechnet werden.
Wie läuft die Besteuerung von Mining ab?
Neben dem Kauf und Verkauf von Bitcoins gibt es noch eine andere Möglichkeit, um an die begehrten Coins zu kommen: das Mining. Dabei stellen Nutzer ihre Rechenleistung zur Verfügung, um Transaktionen zu validieren und neue Coins zu schürfen. Auch hierbei können steuerpflichtige Einkünfte entstehen.
Das Bitcoin-Mining kann als Gewerbebetrieb eingestuft werden. In diesem Fall unterliegen die Einnahmen aus dem erfolgreichen Schürfen der Einkommensteuer sowie gegebenenfalls der Gewerbesteuer. Alternativ ist auch eine Einordnung als selbständige Arbeit denkbar, dann fällt keine Gewerbesteuer an.
Ab einer gewissen professionellen Struktur kommt außerdem noch Umsatzsteuer auf die Einnahmen obendrauf. Kleinunternehmer bis 22.000 Euro Umsatz sind davon ausgenommen.
Besonderheiten bei Staking und Lending
Neben Mining gibt es noch andere Möglichkeiten, um mit seinen Bitcoins weiteres Einkommen zu generieren. Beim Staking werden Coins gehalten um Transaktionen zu validieren, beim Lending werden sie verliehen.
Die Finanzverwaltung sieht sowohl Staking als auch Lending als gewerbliche Einkünfte. Damit fallen Steuern auf die Erträge an, eine Haltefrist wie bei Gewinnen aus dem Verkauf von Bitcoins gibt es nicht. Zu beachten sind auch hier Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Was muss man bei der Steuererklärung beachten?
Damit das Finanzamt überhaupt von den Geschäften mit Bitcoin erfährt, sind Angaben in der Steuerklärung erforderlich. Gewinne und Verluste aus privaten Bitcoin-Geschäften müssen in Anlage KAP eingetragen werden.
Für Einkünfte aus betrieblichem Bitcoin-Handel ist Anlage G relevant. Hier sind neben den Gewinnen auch die Umsätze anzugeben. Speziell beim Mining sind außerdem Angaben zur Art und Anzahl der eingesetzten Geräte nötig.
Um Nachweise für seine Angaben parat zu haben, sollte man Belege wie Screenshots von Ein- und Auszahlungen bei Börsen aufbewahren. Eine Pflicht zur Angabe der Wallet-Adressen besteht jedoch nicht.
Was geschieht bei Verstößen gegen die Meldepflicht?
Verschweigt ein Anleger seine Bitcoin-Geschäfte in der Steuererklärung, begeht er Steuerhinterziehung. Wird diese entdeckt, drohen Sanktionen. Je nach Schwere kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Da der Fiskus auch zukünftig verstärkt auf Kryptowährungen schauen wird, sollten Anleger ihre Bitcoin-Geschäfte besser angeben. Wer unsicher ist, kann sich professionell beraten lassen.
Besteuerung von Fork und Airdrop
Bei einem Fork teilt sich die Blockchain eines Coins in zwei Stränge. Dadurch entsteht eine neue Kryptowährung. Besitzer von Coins der ursprünglichen Blockchain erhalten in der Regel ein Guthaben im gleichen Wert der neuen Coins.
Ein Airdrop bezeichnet die Ausgabe neuer Coins an Inhaber von bestehenden Coins. Meist soll dadurch der Bekanntheitsgrad einer neuen Kryptowährung gesteigert werden.
Sowohl beim Fork als auch beim Airdrop kommt es zu einem steuerpflichtigen Zufluss. Die zugeflossenen Coins sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Forks bzw. Airdrops anzusetzen und in der Steuererklärung anzugeben.
Umsatzsteuer bei Handel an Kryptogeldbörsen
In Deutschland sind der Kauf und Verkauf von Bitcoins und anderen Kryptowährungen umsatzsteuerbefreit. Diese Regelung gilt für Transaktionen, die über inländische Handelsplattformen abgewickelt werden.
Bei ausländischen Börsen kann eine Steuerpflicht jedoch bestehen, wenn der Händler seinen Sitz außerhalb der EU hat. In diesem Fall müssen Privatpersonen Umsatzsteuer auf ihre Gewinne aus der Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis zahlen.
Fazit
Das Steuerrecht rund um Bitcoin und andere Kryptowährungen ist komplex. Anleger sollten die geltenden Regelungen kennen, um böse Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung zu vermeiden.
Dieser Leitfaden erklärt die Grundlagen zur Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus Bitcoin-Handel, Mining, Staking und Lending. Auch zu besonderen Ereignissen wie Fork, Airdrop und Umsatzsteuer finden Anleger die wichtigsten Infos.
Trotzdem sollten sich Investoren bei Unsicherheiten unbedingt beraten lassen, um ihre Steuern korrekt abzuführen. Nur so lassen sich teure Nachzahlungen und Strafen bei einer Prüfung vermeiden.
Schlussfolgerung
Der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen wird für Anleger immer interessanter. Allerdings ist die steuerliche Behandlung teilweise noch nicht abschließend geklärt und hält einige Tücken bereit.
Dieser Leitfaden gab einen Überblick zu den wichtigsten Aspekten der Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Deutschland. Er erklärte unter anderem die Unterschiede zwischen privaten und betrieblichen Einkünften sowie die Bedeutung der Ein-Jahres-Frist.
Anleger sollten stets die aktuelle Rechtslage prüfen und im Zweifel einen Steuerberater konsultieren. Nur so lassen sich unliebsame Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung vermeiden. Denn eines ist klar: Das Finanzamt wird auch in Zukunft ein genaues Auge auf die Besteuerung von Kryptowährungen werfen.